Dauer 18 Monate
Schulform Berufsfachschule
Benötigter Schulabschluss Hauptschulabschluss
Erreichbarer Abschluss Staatl. gepr. Pflegefachassistent/in

Mit dem ab 2027 gültigen Pflegefachassistenzgesetz wird bundesweit ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. 

  • Dauer 18 Monate 
  • Zahlung einer Ausbildungsvergütung
  • Möglichkeit, den Realschulabschluss zu erlangen

In Kürze folgen die Ausführungen des Gesetzes für das Land Niedersachsen.
Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns über Ihr Interesse!