Dauer 2 Jahre
Schulform Fachschule
Benötigter Schulabschluss Sozpäd. Berufsabschl.
Erreichbarer Abschluss Staatl. gepr. Erzieher/in

Das Wichtigste im Überblick

  • Zweijährige schulische Vollzeitausbildung
  • Die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher findet an zwei Institutionen statt. Im theoretischen Ausbildungsteil besuchen Sie zusammen mit anderen Fachschülerinnen und Fachschülern die Georgsanstalt. Der Unterricht findet fünf Tagen die Woche statt. Die praktische Ausbildung wird in zwei geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen mit verschiedenen Arbeitsfeldern durchgeführt und umfasst insgesamt 600 Zeitstunden.
  • Der Berufsbezogener Unterricht wird in sechs Modulen erteilt, zusätzlich werden optionale Lernangebote gewählt, in denen jeweils eine besondere Qualifikation vermittelt wird. Diese themenbezogenen Einzelqualifikationen werden auf dem Zeugnis ausgewiesen und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
  • Unterricht im berufsübergreifenden Lernbereich in den Fächern: Deutsch, Englisch, Politik, Biologie, Mathematik und Religion.
  • Die Weiterbildung baut meist auf einer ersten sozialpädagogischen Ausbildung und praktischer Erfahrung auf. Sie ist über die NBank förderfähig nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).

Ziel des Bildungsganges/Ausbildungsziel

Mit dem erfolgreichen Abschluss zur Staatlich anerkannten Erzieherin oder zum Staatlich anerkannten Erzieher erhalten Sie folgende fachliche Anerkennungen:

  • Fachhochschulreife
  • Berufsabschluss “Staatlich Geprüfte/r Erzieher/in”
  • Bachelor Professional in Sozialwesen

Als Staatlich geprüfte Erzieherin oder Staatlich geprüfter Erzieher können Sie sich in dem großen Spektrum aus dem sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld bewerben oder mit einem Studium für Soziale Arbeit Ihre berufliche Laufbahn weiterentwickeln.  

Anmeldeschluss:

Schriftliche Bewerbungen zur Aufnahme in die Fachschule Sozialpädagogik sind fortlaufend bis zum 28. Februar des Kalenderjahres an die Georgsanstalt - BBS II des Landkreises Uelzen zu richten. 

Später eingehende Bewerbungen können nur im Rahmen noch freier Schulplätze berücksichtigt werden

 

Wie kann es weitergehen?

Die Möglichkeiten nach der Ausbildung sind bunt: Kita (Krippe, Kindergarten), Hort, Jugendzentrum, Wohnheim, Tagesstätte, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Kinderklinik, Schule oder Ferienfreizeiten – und noch vieles mehr.

Besonderheiten

Kennenlernfahrt, Praktika, Langzeit-Angebote im Primarbereich, enge Theorie-Praxisverknüpfung

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