Dauer 3 Jahre
Schulform Berufsschule
Benötigter Schulabschluss Kein Abschluss
Erreichbarer Abschluss Erw. Hauptschulabschl.

Das Wichtigste im Überblick

  • Zweijährige duale Berufsausbildung mit 2 Tagen Berufsschule/Woche im ersten und 1 Berufsschultag im zweiten Ausbildungsjahr
  • Sie erlernen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Herstellen und Anrichten einfacher Speisen sowie die fachgerechte Präsentation von Speisen und Getränken, das Servieren, die Gästeberatung und das Bedienen von Maschinen.
  • Die Ausbildungsregelung gilt für Menschen mit Rehabilitationsbedarf (Nachweis durch die die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit). Sie ist speziell an die Bedürfnisse der Auszubildenden mit Beeinträchtigungen angepasst.
  • In der Mitte der Ausbildung findet eine Zwischenprüfung statt, zum Ende der Ausbildung erfolgt die Abschlussprüfung. Beide Prüfungen bestehen aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. 
  • Im berufsbezogenen Lernbereich wird in Lernfeldern unterrichtet, zum Beispiel “Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf”, “Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung” oder “Werbung und Verkaufsförderung”.

Ziel des Bildungsgangs/Ausbildungsziel

  • Berufsabschluss
  • Berufsschulabschluss
  • Erwerb des Hauptschulabschlusses bei erfolgreichem Berufsabschluss sowie Berufsschulabschluss

Wie kann es weitergehen?

  • Wird während der Ausbildungszeit oder nach bestandener Abschlussprüfung festgestellt, dass eine Vollausbildung durchgeführt werden kann, besteht die Möglichkeit des Wechsels in die berufliche Vollausbildung gem. §25 BBiG.
  • Nach der Ausbildung: Beschäftigungsmöglichkeiten in Restaurants, Hotels und Mensen 

Besonderheiten

Um mögliche Defizite in der geistigen Aufnahmefähigkeit und dem sozialen Verhalten zu berücksichtigen, wird in reduzierter Klassenstärke mit unterschiedlichen Lern- und Arbeitsformen (z.B. Kleingruppe, Projektarbeit) ausgebildet und gelernt.

Fachpraxisunterricht in schuleigener Lehrküche.