Die Fachoberschule Sozialpädagogik ist eine zweijährige Schulform (Klasse 11 und Klasse 12), die zur Fachhochschulreife führt. Sie eröffnet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, innerhalb von zwei Jahren die Studierfähigkeit zu erlangen und allgemeinbildende und berufsbezogene Kenntnisse zu erwerben. Die Fachoberschule Sozialpädagogik berechtigt, unabhängig von der gewählten Fachrichtung, zum Studium an allen Fachhochschulen und ausgewählten Universitäten.
Sie möchten die Fachhochschulreife erwerben? Sie interessieren sich für sozialpädagogische Arbeitsfelder? Sie haben Freude an kooperativen Lernformen und Lust auf praxisnahes Lernen? - Dann bewerben Sie sich für die Fachoberschule Gesundheit und Soziales mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik.
Eingangsvoraussetzungen
Klasse 11:
- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsabschluss
- Nachweis eines Praktikumsplatzes im Praxisfeld Sozialpädagogik
Hinweis: Der Nachweis eines Praktikumsplatzes ist erst nach Zusage eines Schulplatzes durch die Schulebis zum Schulbeginn erforderlich. - Nachweis eines Beratungsgespräches bei der Agentur für Arbeit über Möglichkeiten und Perspektiven einer beruflichen Ausbildung (Berufsberatung).
Falls eine einschlägige Berufsausbildung abgeschlossen wurde, ist der Besuch der Klasse 11 nicht erforderlich, d.h. Direkteintritt in die Klasse 12.
Klasse 12:
- Erfolgreicher Besuch der Klasse 11
- oder Sekundarabschluss I – Realschulabschluss und mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung (z.B. Sozialpädagogische Assistentin oder Sozialpädagogischer Assistent)
- oder eine mindestens fünfjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit
- oder ein erfolgreicher Besuch der Einführungsphase des Beruflichen Gymnasiums in einer einschlägigen Fachrichtung und Ableistung eines einschlägigen Praktikums von mindestens 960 Stunden.
Gliederung der Ausbildung
In der Klasse 11 leisten die Schülerinnen und Schüler:
2 Tage Unterricht in allgemeinbildenden und berufsbezogenen Fächern und
3 Tage Praktikum in Einrichtungen des Praxisfeldes „Sozialpädagogik“ (z.B. Kindergärten, Krippen, Wohnheime, Jugendamt, Jugendzentren).
Das Praktikum umfasst insgesamt mindestens 960 Stunden.
In der Klasse 12 werden die fachbezogenen Kenntnisse und die Allgemeinbildung im Vollzeitunterricht erweitert und vertieft.
Stundentafel der Klassen 11 und 12:
Lernbereiche | Wochenstunden | |
Klasse 11 | Klasse 12 | |
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern Deutsch Englisch Mathematik Naturwissenschaft Politik Sport Religion |
8 | 18 |
Berufsbezogener Lernbereich mit den Lerngebieten Individuelle Entwicklungsprozesse untersuchen und Handlungsergebnisse digital verarbeitenErziehungs- und Bildungsprozesse erfassen und institutionell organisieren Soziale Arbeit als öffentliche Aufgabe analysieren Kulturelle Ausdrucksformen gestalten und digitale Kommunikation reflektieren |
4 |
12 |
Insgesamt | 12 | 30 |
Abschluss
Mit erfolgreichem Besuch der Klasse 12 erwerben Sie die Fachhochschulreife.
Die Fachhochschulreife berechtigt in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen sowie ggf. an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen in der entsprechenden Fachrichtung.
Außerdem werden die Eingangsvoraussetzungen für den gehobenen öffentlichen Dienst erfüllt.
Ansprechpartnerinnen
Für Fragen oder eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Dorothee Havekost
Abteilungsleiterin Persönl. Assistenz, Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege
Telefon: 0581 389 62 08
oder: 0581 97 123 524
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Bei Fragen zum Praktikum:
Anette Pape
Teamleiterin Fachoberschule Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik
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Anmeldung
Schriftliche Bewerbungen zur Aufnahme in die Fachoberschule Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik sind fortlaufend bis zum 28. Februar des Kalenderjahres an die Georgsanstalt - BBS II Uelzen zu richten. Später eingehende Bewerbungen können nur im Rahmen noch freier Schulplätze berücksichtigt werden. Die Auswahl der Bewerberinnen bzw. Bewerber erfolgt gemäß den Bestimmungen des Niedersächsischen Schulgesetzes.