Personalvertretung

Kolleginnen und Kollegen arbeiten mit der Schulleitung zum Gelingen einer guten Schule zusammen. Manchmal brauchen die Beschäftigten jedoch ein Sprachrohr gegenüber der Schulleitung, dass ihre Interessen vertritt. Was der Betriebsrat in der gewerblichen Wirtschaft ist im öffentlichen Dienst der Personalrat.

Der Personalrat an der Georgsanstalt besteht aus 5 Kolleginnen und Kollegen. Routinemäßig tagt der Personalrat alle 4 Wochen, bei Bedarf auch öfter. Viermal im Jahr finden Gespräche mit der Schulleitung statt bei denen wichtige Belange der Kolleginnen und Kollegen und die Ziele und Vorhaben der Schulleitung erörtert werden. Darüber hinaus hat der Personalrecht ein umfassendes Informationsrecht in fast allen Angelegenheiten die das Personal an der Schule betreffen.

Der Personalrat wird alle 4 Jahre in der Zeit vom 1. Februar bis 30. April gewählt.

 

Der Personalrat der Georgsanstalt:

  • Isabel Görting (Vorsitzende)
  • Christine Müller-Röber
  • Thomas Wollrath
  • Oliver Andree

Der Personalrat hat unter anderem folgende Aufgaben:

Anregungen und Beschwerden der Kolleginnen und Kollegen entgegenzunehmen und mit der Leitung der Schule zu verhandeln und auf deren Erledigung hinzuarbeiten.

Für Behandlung aller Kolleginnen und Kollegen nach Recht und Gesetz zu sorgen und sich für deren Gleichbehandlung einzusetzen.

Maßnahmen anzuregen, die im Interesse der Beschäftigten der Schule sind.

Die Integration neuer Kolleginnen und Kollegen in die Schule zu fördern.

Bei Einstellungen und Beförderungen bei der Auswahl der Bewerber mitbestimmen.

Bei organisatorischen Maßnahmen Vorschläge und machen und mitzubestimmen.

 

Gleichstellungsbeauftragte:

  • Ramona Gräf
  • Claudia Feuchter (Stellvertreterin)

 

Die Gleichstellungsbeauftragte der Georgsanstalt ist in folgende Prozesse einbezogen:

  • Einstellung von Landesbediensteten,
  • Feststellung von Bewährungen,
  • Gespräche im Rahmen von beabsichtigten Versetzungen,
  • Beförderungen nach A10 bzw. A 14 sowie Anhörung bei Versetzungen.

Für die Anmeldung von Fortbildungsbedarf gilt die Gleichstellungsbeauftragte als eigenes Gremium.