Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent (Vollzeit/Teilzeit)

Die Zweijährige Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent umfasst die Klassen I und II. Die Ausbildung führt zu einem beruflichen Abschluss und qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen zur unterstützenden Tätigkeit als Zweitkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen (z.B. Kindergärten, Krippen, Hort) zu arbeiten. Der erfolgreiche Abschluss der Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent ist die Aufnahmevoraussetzung für die Ausbildung an der Fachschule Sozialpädagogik. 

Kontakt:

Oliver Andree (Bildungsgangleitung)

Wenden Sie sich bitte an das Geschäftszimmer

Tel.: 0581 9712350
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Aufnahmevoraussetzungen: 

In die Klasse 1 der Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent - kann aufgenommen werden, wer den

  • Sekundarabschluss I –Realschulabschluss oder
  • die zweijährige BFS Sozialpädagogik erfolgreich abgeschlossen hat.

In die Klasse 2 der Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent - kann aufgenommen werden, wer

  • die allgemeine Hochschulreife oder
  • die Fachhochschulreife oder
  • die abgeschlossene Ausbildung als Kinderpflegerin/Kinderpfleger und Realschulabschluss oder
  • eine Berufsausbildung und Realschulabschluss oder
  • einen Realschulabschluss und eine Aufbauqualifizierung (Tagespflegepersonen und Spielkreisleitungen) und eine dreijährige Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung oder
  • die zweijährige BFS Sozialpädagogik erfolgreich abgeschlossen hat (nach Beratung) oder
  • ggf. weiter Einzelfallentscheidungen.

Hinweise zur Teilzeitausbildung

Für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in Klasse 2 der Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent – besteht die Möglichkeit der Teilzeitausbildung. Die nächste Ausbildungsmöglichkeit startet im Sommer 2023.

Ziele und Abschluss: Die Klasse II endet mit einer Abschlussprüfung, welche aus einer praktischen und schriftlichen Prüfung und gegebenenfalls einer mündlichen Prüfung besteht. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Abschlusszeugnis und die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent" zu führen. Dieser Abschluss berechtigt bei entsprechendem Leistungsstand (mindestens Note 3 in Deutsch und in den berufsbezogenen Fächern einschl. Praxis) zum Besuch der Fachschule - Sozialpädagogik, also zur Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher. Der Erweiterte Sekundarabschluss I wird mit erfolgreichem Abschluss erworben.

Kosten: Der Besuch der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent ist schulgeldfrei. Es fallen aber Kosten für Klassen-/Studienfahrten, Kopien, Literatur und sonstiges Material an. Lehrbücher unterliegen dem kostenpflichtigen Ausleihverfahren. Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) möglich.

Organisation der Ausbildung: Während der vollzeitschulischen Ausbildung besteht Schülerstatus und in den Ferien werden keine Praktika durchgeführt. In den Praktika wird keine Vergütung gezahlt. In der von den Einrichtungen vergüteten tätigkeitsbegleitenden Teilzeitausbildung haben die Schülerinnen und Schüler vertragsgemäße Urlaubszeiten, die in die Ferien zu legen sind. Des Weiteren sind hier zusätzlich Unterrichtszeiten an einzelnen Samstagen und an einzelnen Wochen in den Ferien abzuleisten.

Unterrichtsfächer und Modula

Allgemeinbildende Fächer
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Religion
Politik
Mathematik
Sport

 

Die berufsbezogenen Fächer werden in Modulen unterrichtet. Dabei wird in unterschiedlichen Lern- und Arbeitsformen (z.B. Klassenunterricht, Kleingruppe, Projektarbeit) ausgebildet und gelernt. Dies erfordert  eine aktive Mitarbeit, Mitverantwortung und selbstständiges Arbeiten und Lernen der SchülerInnen sowie die Bereitschaft  sich im Rahmen schulischer Projekte und AGs zu engagieren.

Praktische Ausbildung: Insgesamt werden in der vollzeitschulischen Ausbildung pro Schuljahr wöchentlich zwei Praxistage in unterschiedlichen Kindertageseinrichtungen abgeleistet. Die Praxistage sind in Klasse I Montag/Dienstag und in Klasse II Donnerstag/Freitag.

Die praktische Ausbildung soll insgesamt 12 Zeitstunden (2 Tage/Woche) umfassen und in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen stattfinden. Wer direkt in die Klasse II aufgenommen wird, leistet 16 Zeitstunden (2 Tage pro Woche) praktische Ausbildung. In der tätigkeitsbegleitenden Teilzeitausbildung werden über die Dauer der Ausbildung mindestens 10 Stunden pro Woche in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen gearbeitet.
Dort sollen jeweils sozialpädagogische Tätigkeiten in der Praxis erfahren und unterschiedliche Konzeptionen und Arbeitsweisen kennengelernt werden. Die praktische Ausbildung wird von der Schule betreut. Am Ende der Ausbildung steht eine fachpraktische Prüfung, die von den Lehrkräften und den verantwortlichen Praxismentorinnen/Mentoren beurteilt wird.

Ausbildungsinhalte:

Der Unterricht der vollzeitschulischen Ausbildung findet an drei Tagen die Woche statt. In der tätigkeitsbegleitenden Ausbildung findet der Unterricht an zwei Tagen nachmittags bis abends, an einzelnen Samstagen und an einzelnen Wochen in den Ferien statt.

Berufsbezogener Unterricht wird in diesen Modulen erteilt:

Klasse 1

Modulfolge 1

Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle (40 Std.)

Modulfolge 2

Vielfalt in der Lebenswelt der Kinder (80 Std.)

Modulfolge 3

Betreuung und Begleitung von Kindern (160 Std.)

Modulfolge 4

Erziehung als pädagogische Erziehungsgestaltung (120 Std.)

Modulfolge 5

Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I (240 Std.)

Modulfolge 6

wird in Klasse 2 unterrichtet

OLA

OLA (80 Std.)

Praxis

Planung und Reflexion der praktischen Ausbildung I (60 Std.)

Durchführung der praktischen Ausbildung I (420 Zeitstunden)

Klasse 2

Modulfolge 1

Entwicklung beruflicher Identität (80 Std.)

Modulfolge 2

wird in Klasse 1 unterrichtet

Modulfolge 3

Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern (160 Std.)

Modulfolge 4

Pädagogische Konzepte (120 Std.)

Modulfolge 5

Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I (240 Std.)

Modulfolge 6

Arbeit mit Familien und Bezugspersonen (40 Std.)

OLA

OLA (80 Std.)

Praxis

Planung und Reflexion der praktischen Ausbildung II (60 Std.)

Durchführung der praktischen Ausbildung II (420 Zeitstunden)

 

Berufsübergreifende Fächer:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Politik
  • Sport
  • Religion
  • Mathematik

 Anmeldung: Schriftliche Bewerbungen zur Aufnahme in die Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent - sind fortlaufend bis zum 28. Februar des Kalenderjahres an die Georgsanstalt - BBS II des Landkreises Uelzen  zu richten. Später eingehende Bewerbungen können nur im Rahmen noch freier Schulplätze berücksichtigt werden. Die Auswahl der Bewerberinnen / Bewerber erfolgt gemäß den Bestimmungen des Niedersächsischen Schulgesetzes. Nach der Bewerbung wird zu einem Aufnahmeverfahren eingeladen, in dem weitere Informationen zur Ausbildung gegeben werden und ein Aufnahmegespräch geführt wird.

Anmeldeformular

Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie hier:

Rahmenrichtlinien

Ausbildungswege und Quereinstiege:

https://www.mk.niedersachsen.de/download/106994/Broschuere_Ausbildungswege_und_Quereinstiege_in_die_niedersaechsische_Erzieherinnen-_Erzieherausbildung.pdf

Liste mit möglichen Praxiseinrichtungen

BFAP Praxisliste für die praktische Ausbildung

Praxishandbuch

Praxis Handbuch 22-23